Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in einem Grab in der Erde beigesetzt. Als Beerdigung bezeichnet man eine religiös motivierte Erdbestattung, was sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform herleitet. Die deutschen Bestattungsvorschriften schreiben für die Erdbestattung die Verwendung eines Sarges vor.

Wahlgrab

Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, das heißt für eine, zwei, drei oder mehr vorgesehene Bestattungen. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzungszeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

Reihengrab

In Reihengräbern darf nur einmal bestattet werden. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Reihengräber dürfen für eine festgelegte Zeit genutzt werden, in der Regel zwischen 20 und 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, sodass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat.

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld, ohne die Kennzeichnung des Grabes mit persönlichen Angaben. Sie kann in einer Urne oder einem Sarg erfolgen. Je nach Friedhofsverwaltung kann man bei der anonymen Bestattung anwesend sein. Manchmal bestimmt das Friedhofsamt den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung jedoch auch, ohne die Angehörigen zu informieren.

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